Kurz gesagt: Mit dem Digitalbonus bezuschusst der Freistaat Bayern Digitalisierung und IT-Sicherheit in kleinen Unternehmen: bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, im Digitalbonus Standard bis 7.500 €, im Digitalbonus Plus bis 30.000 € [2]. Der Antrag läuft online über das ELSTER-Unternehmenskonto. Beauftragen dürfen Sie erst, wenn der Eingang Ihres Antrags bestätigt ist [1]. Standard-Webseiten und Standard-Webshops werden nicht gefördert [2]. Dieser Artikel fasst die Regeln mit Quellen zusammen und zeigt, wo ein Angebot von uns in den Ablauf passt.
Was der Digitalbonus ist
Die Richtlinie des Bayerischen Wirtschaftsministeriums nennt als Zweck (Nr. 1): „Ziel des Digitalbonus ist es, die digitale Transformation weiter voranzutreiben und Investitionen vorzuziehen“ [2]. Gefördert werden zwei Bereiche: die Digitalisierung, also die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie die Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen im Unternehmen, und die IT-Sicherheit im Unternehmen. Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2027. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel [2].
Voraussetzungen: wer den Digitalbonus beantragen kann
- Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern, in der die Maßnahme eingesetzt wird [1].
- Klein heißt: gewerbesteuerpflichtig, weniger als 50 Vollzeitäquivalente und ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro, gemessen am letzten Jahresabschluss [1].
- Ausgeschlossen sind unter anderem freie Berufe, Krankenhäuser, Arztpraxen und ähnliche Einrichtungen, Unternehmen der Primärerzeugung in Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur (mit Ausnahmen für Verarbeitung und Vermarktung), gewerbesteuerbefreite Unternehmen (mit Ausnahmen) und Unternehmen im Insolvenzverfahren [1] [2].
Standard und Plus im Vergleich
| Digitalbonus Standard | Digitalbonus Plus | |
|---|---|---|
| Zuschuss | bis 7.500 € | bis 30.000 € |
| Fördersatz | bis 50 % der förderfähigen Ausgaben | bis 50 % der förderfähigen Ausgaben |
| Wie oft | einmal je Förderbereich | einmal während der Laufzeit |
| Beispiele | ERP-, CRM-, Dokumentenmanagement- und Warenwirtschaftssysteme, Branchenlösungen | Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt, etwa KI oder intelligente Datenanalyse, Robotik, Simulation und digitale Zwillinge |
Quellen: [1] [2]. Eine Förderung ist ab 4.000 € förderfähigen Ausgaben möglich [2]. Je Förderbereich, also Digitalisierung oder IT-Sicherheit, gibt es während der Laufzeit nur eine Förderung, höchstens zwei Anträge je Unternehmen; der Plus zählt dabei mit [2]. Standard und Plus lassen sich für dieselbe Maßnahme oder denselben Förderbereich nicht kombinieren. Wer den Plus beantragen will, soll sich vorher an die zuständige Bezirksregierung wenden und den Innovationsgehalt ausführlich beschreiben [1].
Was gefördert wird und was nicht
- innerhalb des Bewilligungszeitraums anfallende Ausgaben für Leistungen externer Anbieter, einschließlich der dafür nötigen Software
- anteilig Beratung und Schulung für die einzuführende Lösung; die Richtlinie nennt dazu bis zu 50 % der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben
- bei Robotik die Roboter-Hardware, bei IT-Sicherheit auch Hardware wie Firewalls, Datensicherung und Netzwerksicherheit
Nicht gefördert werden unter anderem [1] [2]:
- Standard-Webseiten, Standard-Webshops und Standard-Online-Marketing
- Standard-Software wie herkömmliche Bürosoftware und Betriebssysteme
- Standard-Hardware wie Server, PCs, Laptops, Tablets, Smartphones und Drucker
- Ersatzbeschaffungen, Reise- und Unterbringungskosten
- Beratung und Schulung, wenn keine Lösung eingeführt wird
- Lösungen, die gegen Entgelt auch in anderen Unternehmen eingesetzt werden sollen und dort selbst förderfähig wären
Apps, Software und Websites: was das für Ihr Projekt heißt
Apps nennen weder die Richtlinie noch die Regierung von Oberbayern ausdrücklich. Die Richtlinie spricht von der Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen [2]. Als Beispiele für den Digitalbonus Standard nennt die Regierung von Oberbayern unter anderem [1]:
- Lizenzkäufe einer auf dem Markt verfügbaren (Branchen-)Software oder eine vergleichbare Individualprogrammierung, die nicht als innovativ angesehen wird
- Plattform- und Portallösungen ohne technische oder innovative Besonderheiten, etwa Kunden- und Bewerberportale, Handels- oder Lernplattformen
- Softwarelösungen, die in erster Linie der Kundengewinnung dienen, sofern sie über eine Standard-Marketing-Lösung hinausgehen
Ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, etwa eine App, die einen Arbeitsablauf in Ihrem Betrieb digitalisiert, entscheidet die Bezirksregierung [2]. Eine gewöhnliche Unternehmenswebsite oder ein Standard-Webshop ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Für den Antrag brauchen Sie unter anderem Angebote externer Dienstleister [1]. Hier passen wir in den Ablauf: Sie beschreiben Ihr Vorhaben im Anfrageformular und erhalten ein Konzept innerhalb von 12 Stunden an Werktagen¹; für klar abgegrenzte Vorhaben enthält es ein Festpreisangebot mit „Enthalten“ und „Nicht enthalten“ und dem Preis netto und brutto. Die Anfrage ist unverbindlich. Nehmen Sie ein Angebot erst nach der Eingangsbestätigung Ihres Antrags an. Den Antrag stellen Sie selbst. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, können wir nicht zusagen.
Fristen, Voraussetzungen & Ausnahmen
- Sie erhalten ein Konzept innerhalb von 12 Stunden an Werktagen; bei einem geschätzten Projektumfang über 25.000 € netto innerhalb von 48 Stunden. Das gilt auch für komplexe Projekte. Die Frist läuft nach Eingang einer vollständig ausgefüllten Projektanfrage über unser Anfrageformular nur im Zeitfenster Mo–Fr, 8–20 Uhr (Europe/Berlin). Außerhalb dieser Zeiten zählt sie ab 8 Uhr des nächsten Werktags; gesetzliche Feiertage am Firmensitz Starnberg (Bayern) zählen nicht mit. Das Konzept beschreibt Umfang, Vorgehen, Kostenrahmen und offene Fragen. Für klar abgegrenzte Leistungen enthält es ein Festpreisangebot. Wenn bestehender Code, Online-Multiplayer oder sensible Daten zuerst ein Audit oder eine vertiefte Konzeptphase erfordern, benennt das Konzept diese Schritte und deren Angebot; ein belastbarer Umsetzungspreis folgt nach der Prüfung. Die Anfrage ist unverbindlich.
Der Antrag in sechs Schritten
- Vorhaben klären und Angebote einholen. Die Angebote externer Dienstleister gehören zu den Unterlagen [1].
- Antrag online stellen. Bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung, angemeldet mit dem ELSTER-Unternehmenskonto. Dazu gehören Unternehmensdaten, De-minimis-Bescheinigungen für den gesamten Unternehmensverbund, ein Finanzierungsplan und die Angebote [1]. Zuständig ist die Regierung Ihres Regierungsbezirks [2]; für Unternehmen in München und Starnberg ist das die Regierung von Oberbayern.
- Eingangsbestätigung abwarten, erst dann beauftragen. Vorhaben, die vor dem Antrag begonnen wurden, werden nicht gefördert; schon eine verbindliche Bestellung oder ein erteilter Auftrag zählt als Beginn. Nach der Eingangsbestätigung per E-Mail dürfen Sie auf eigenes Risiko beginnen und Verträge schließen [1].
- Bescheid erhalten. Er kommt ausschließlich digital in Ihr ELSTER-Unternehmenskonto [1].
- Umsetzen. Die Maßnahme muss binnen 18 Monaten nach dem Förderbescheid umgesetzt sein; in begründeten Einzelfällen kann die Bezirksregierung die Frist auf Antrag verlängern [2].
- Auszahlung beantragen. Bei Bewilligungen ab dem 1. November 2025 mit einer Projektmitteilung; bei einem Zuschuss über 10.000 € oder bei einer Stichprobe zusätzlich mit einem Verwendungsnachweis [1].
Pro Monat wird ein festes Kontingent an Anträgen festgelegt. Es öffnet jeweils um 10 Uhr am ersten Werktag des Monats; ein Samstag zählt nicht als Werktag. Ist das Kontingent ausgeschöpft, können Sie im Folgemonat beantragen [1].
Rechenbeispiel
Im Digitalbonus Standard beträgt der Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 7.500 €. Bei 6.000 € förderfähigen Ausgaben sind das bis zu 3.000 €. Bei 20.000 € sind es höchstens 7.500 €; beim vollen Fördersatz ist die Obergrenze ab 15.000 € erreicht. Unter 4.000 € förderfähigen Ausgaben gibt es keinen Zuschuss [2]. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet die Bezirksregierung [2].
Häufige Fragen
Wird eine neue Website gefördert?
Eine Standard-Webseite oder ein Standard-Webshop nicht; beide schließt die Richtlinie ausdrücklich aus [2]. Förderfähig sein können Vorhaben, die Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse digitalisieren oder die IT-Sicherheit verbessern; Beispiele stehen im Abschnitt Apps, Software und Websites.
Wird Software gefördert?
Standard-Software wie Bürosoftware und Betriebssysteme nicht. Als Beispiele für den Digitalbonus Standard nennt die Regierung von Oberbayern dagegen Branchensoftware, eine vergleichbare Individualprogrammierung und Portallösungen [1]. Ob Ihr Vorhaben dazu zählt, entscheidet die Bezirksregierung.
Darf ich schon vor dem Antrag beauftragen?
Nein. Ein Vorhaben, das vor dem Antrag begonnen wurde, wird nicht gefördert, und schon ein erteilter Auftrag gilt als Beginn. Holen Sie Angebote ein, stellen Sie den Antrag und beauftragen Sie erst nach der Eingangsbestätigung [1].
Wann kann ich den Antrag stellen?
Jeden Monat ab 10 Uhr am ersten Werktag, solange das monatliche Kontingent reicht. Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2027 [1] [2].
Habe ich einen Anspruch auf die Förderung?
Nein. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel [2].
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung und keine Fördermittelberatung. Verbindlich sind die Richtlinie und die Auskunft Ihrer Bezirksregierung.