Kurz gesagt: Beide Modelle sind legitim. Ein Festpreis passt, wenn sich der Umfang vorher beschreiben und zählen lässt: Seiten, Bildschirme, Plattformen, Schnittstellen. Die Abrechnung nach Stunden passt, wenn vieles noch offen ist, etwa bei Forschungsfragen oder fremdem Bestandscode. Der Unterschied liegt vor allem darin, wer das Risiko einer falschen Schätzung trägt. Dieser Artikel erklärt beide Modelle, ihre Risiken, die rechtliche Seite in einfachen Worten und wie wir es bei Appdevelz handhaben.

Die Kernfrage: Wer trägt das Risiko der Schätzung?

Jede Softwareentwicklung beginnt mit einer Schätzung. Sie kann danebenliegen, weil Anforderungen unklar sind, weil sich eine Schnittstelle anders verhält als dokumentiert oder weil Entscheidungen länger dauern.

Beim Festpreis trägt der Anbieter dieses Risiko. Dauert die Arbeit länger, zahlen Sie trotzdem den vereinbarten Betrag. Im Gegenzug steht der Umfang fest: Was nicht im Angebot beschrieben ist, ist nicht im Preis.

Beim Stundensatz tragen Sie das Risiko. Sie zahlen jede Stunde, auch die, die länger dauert als gedacht. Im Gegenzug können Sie den Umfang jederzeit ändern. Klassische Agenturen rechnen meist 100–180 € pro Stunde [S8], IT-Freelancer im Schnitt 101–103 € pro Stunde [S2] [S3]. Mehr dazu im Artikel Stundensätze in der App-Entwicklung.

Quellen [S…] mit Link auf der Preisseite.

Festpreis und Stundensatz im Vergleich

Merkmal Festpreis Stundensatz
Sie bezahlen ein vereinbartes Ergebnis die geleistete Zeit
Dauert es länger trägt der Anbieter den Mehraufwand zahlen Sie die zusätzlichen Stunden
Änderungen werden geschätzt und gesondert beauftragt fließen laufend ein
Budget steht vor dem Start fest ist eine Schätzung
Passt bei klarem, zählbarem Umfang offenen Fragen, Bestandscode, laufender Weiterentwicklung
Typischer Vertrag Werkvertrag: Ergebnis geschuldet Dienstvertrag: Tätigkeit geschuldet
Darauf achten genaue Leistungsbeschreibung, klare Abnahme Schätzung je Aufgabe, Kostendeckel, Stundenaufstellung

Wann ein Festpreis passt

  • Der Umfang ist zählbar. Seiten, Bildschirme, Sprachen und Schnittstellen lassen sich vorher aufschreiben.
  • Das Projekt ist neu. Es gibt keinen fremden Code, dessen Zustand erst geprüft werden muss.
  • Die Entscheidungen sind getroffen. Sie wissen, was die erste Version können muss, und eine Person entscheidet.
  • Sie brauchen Planungssicherheit. Etwa für ein Jahresbudget oder eine Freigabe im Unternehmen.

Typische Beispiele sind ein Onepager, eine Unternehmenswebsite oder eine App mit einem klar beschriebenen Kern-Workflow. Was eine Website zum Festpreis kostet, zeigt der Artikel Was kostet eine Website 2026?

Wann der Stundensatz fairer ist

Nach Aufwand abzurechnen ist oft die ehrlichere Wahl, wenn:

  • Anforderungen erst im Projekt entstehen. Etwa bei einem Produkt, das mit echten Nutzern getestet und laufend angepasst wird.
  • Forschungsfragen offen sind. Ob eine Schnittstelle, ein Algorithmus oder ein KI-Modell die Aufgabe löst, zeigt sich erst beim Ausprobieren.
  • Fremder Bestandscode weiterentwickelt wird. Wie viel Arbeit eine Änderung macht, hängt vom Zustand des Codes ab. Den kennt vorher niemand genau.
  • Kleine Änderungen nach dem Launch anfallen. Für eine halbe Stunde Arbeit lohnt sich kein eigenes Angebot.

Wer für ein offenes Vorhaben trotzdem einen Festpreis nennt, rechnet entweder einen hohen Risikoaufschlag ein oder verhandelt später nach. Für Sie ist dann eine ehrliche Schätzung nach Stunden mit Kostendeckel oft die bessere Lösung.

Risiken für beide Seiten

Für Sie als Auftraggeber

  • Festpreis: Der Preis enthält einen Puffer für das Schätzrisiko. Alles, was nicht beschrieben ist, kostet extra. Eine ungenaue Leistungsbeschreibung führt deshalb zu Nachträgen.
  • Stundensatz: Die Endsumme ist offen. Ist das Budget verbraucht und das Produkt nicht fertig, bleibt oft nur, weiterzuzahlen. Schützen können Sie sich mit Schätzungen je Aufgabe, einem Kostendeckel und regelmäßigen Stundenaufstellungen.

Für den Entwickler

  • Festpreis: Wer den Aufwand unterschätzt, arbeitet ohne Bezahlung weiter. Wächst der Umfang still mit, etwa durch viele kleine Zusatzwünsche, geht die Kalkulation nicht mehr auf.
  • Stundensatz: Das Kostenrisiko ist gering. Dafür muss jede Stunde nachvollziehbar belegt sein, sonst leidet das Vertrauen.

Beide Modelle funktionieren, wenn Umfang und Änderungsverfahren vorher schriftlich feststehen.

Werkvertrag oder Dienstvertrag: die rechtliche Seite

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Ob ein Softwareprojekt als Werkvertrag oder als Dienstvertrag gilt, entscheidet nicht die Überschrift des Vertrags, sondern was geschuldet ist:

  • Werkvertrag (§ 631 BGB): Der Auftragnehmer schuldet ein Ergebnis, etwa eine Website, die der Beschreibung entspricht. Festpreisprojekte werden häufig so vereinbart.
  • Dienstvertrag (§ 611 BGB): Geschuldet ist die Tätigkeit, nicht ein bestimmtes Ergebnis. Bezahlt wird in der Regel nach Zeit, zum Beispiel für Beratung, Betrieb oder Mitarbeit in einem Team.
  • Abnahme (§ 640 BGB): Beim Werkvertrag prüft der Auftraggeber das Ergebnis. Entspricht es dem Vertrag, muss er es abnehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf er die Abnahme nicht verweigern.
  • Bezahlung (§§ 641, 632a BGB): Die Vergütung wird mit der Abnahme fällig. Für bereits erbrachte Leistungen kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen verlangen.
  • Kostenanschlag (§ 649 BGB): Liegt dem Werkvertrag eine unverbindliche Kostenschätzung zugrunde und zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, muss der Auftragnehmer das unverzüglich mitteilen. Der Auftraggeber kann den Vertrag dann kündigen.
  • Mängel (§ 634a BGB): Hat das Werk Mängel, kann der Auftraggeber Nachbesserung verlangen. Diese Ansprüche verjähren nach § 634a BGB, in vielen Fällen zwei Jahre nach der Abnahme.
  • Verbraucher: Lässt eine Privatperson eine Website oder App nach eigenen Vorgaben entwickeln, gelten besondere Regeln für digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB), zum Beispiel zu Mängeln und Aktualisierungen.
  • Nutzungsrechte (§ 31 Abs. 5 UrhG): Ist nicht ausdrücklich geregelt, welche Rechte Sie am Code erhalten, bekommen Sie nur die, die der Vertragszweck erfordert. Lassen Sie sich Quellcode und Nutzungsrechte deshalb ausdrücklich im Vertrag zusagen.

Festpreis und Werkvertrag gehören häufig zusammen, ebenso Stundensatz und Dienstvertrag. Entscheidend ist aber, was im Vertrag als geschuldet vereinbart ist, nicht die Art der Abrechnung. Im Zweifel klärt das eine Anwältin oder ein Anwalt.

So machen wir es bei Appdevelz

Wir bieten klar umrissene Projekte zum Festpreis an. Nach Stunden rechnen wir Änderungen ab und Vorhaben, bei denen ein Festpreis unseriös wäre.

  • Festpreis für den beschriebenen Umfang. Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie innerhalb von 12 Stunden an Werktagen¹ ein Konzept mit „Enthalten“, „Nicht enthalten“ und dem Preis netto und brutto. Brauchen wir länger als kalkuliert, zahlen Sie trotzdem nur den Festpreis. Fremdkosten wie Domain, Hosting, Store-Gebühren und Lizenzen sind nie enthalten.
  • Optionen mit eigenem Preis. Zusatzleistungen wie eine zweite Sprache, ein CMS oder Push-Benachrichtigungen stehen als eigene Zeile im Angebot.
  • Änderungen nur auf Ihren Wunsch. Wir schätzen jede Änderung vorab. Nach Ihrer Freigabe setzen wir kleine Änderungen zu 85 € pro Stunde netto (101,15 € pro Stunde inkl. 19 % USt.) im 15-Minuten-Takt um, größere als Festpreis-Nachtrag.
  • Zahlung in drei Raten. 30 % bei Auftrag (Anzahlung), 40 % beim Design- bzw. Prototyp-Meilenstein, 30 % bei Abnahme. Die zweite Rate setzt einen vorführbaren Zwischenstand voraus, die letzte die Abnahme.
  • Quellcode und Nutzungsrechte nach vollständiger Bezahlung. Sie erhalten Repository, Zugänge und Build-Anleitung und sind an niemanden gebunden. Details unter Zahlung und Rechte.
  • Bestandscode: erst das Audit, dann nach Aufwand. Bevor wir fremden Code anfassen, prüfen wir ihn im Bestandscode-Audit (Legacy) ab 900 € netto (1.071 € inkl. 19 % USt.): Architektur, Risiken, Migrationsplan und Aufwandsschätzung. Danach arbeiten wir nach Aufwand zu 75–95 € pro Stunde netto (89,25–113,05 € pro Stunde inkl. 19 % USt.). Einen Festpreis für Bestandscode nennen wir vor dem Audit nicht.
  • Offene Vorhaben. Wo ein Festpreis unseriös wäre – Bestandscode vor dem Audit, Online-Multiplayer, offene Forschungsfragen –, sagen wir das vorher und rechnen nach Aufwand zu unseren veröffentlichten Stundensätzen ab.
  • Weiterentwicklung nach dem Launch. Dafür gibt es ein monatliches Stundenbudget zum selben Satz, zum Beispiel 4 Stunden für 340 € netto (404,60 € inkl. 19 % USt.) pro Monat. Es wird nur für Punkte genutzt, die Sie freigeben, und ist monatlich kündbar. Mehr unter Nach dem Launch.
Fristen, Voraussetzungen & Ausnahmen
  1. Konzept und Festpreisangebot innerhalb von 12 Stunden an Werktagen (Mo–Fr, 8–20 Uhr; die Frist läuft nur in diesem Zeitfenster) nach Eingang einer vollständig ausgefüllten Projektanfrage über unser Formular. Anfragen außerhalb dieser Zeiten zählen ab 8 Uhr des nächsten Werktags; gesetzliche Feiertage verschieben die Frist entsprechend. Gilt für Projekte bis 25.000 € netto; größere Vorhaben erhalten in 12 Stunden eine Ersteinschätzung und das Konzept innerhalb von 3 Werktagen. Bei Arbeit an bestehendem Code, Online-Multiplayer, mittleren und großen Spielen sowie Gesundheits- oder Zahlungsdaten erhalten Sie in 12 Stunden eine Ersteinschätzung und ein Angebot für das Bestandscode-Audit bzw. die Konzeptphase; ob danach ein Festpreis oder eine Abrechnung nach Aufwand folgt, steht in diesem Angebot. Die Anfrage ist unverbindlich.

Zwei Dinge machen bei uns günstige Festpreise für kleine Projekte möglich: KI-Werkzeuge für Routinearbeit und ein Entwickler ohne Agentur-Overhead. Die Arbeit ist KI-gestützt und von Samuel Rogers geprüft. Die Übersicht zu unserem Festpreis steht unter Preise: Festpreis.

Beispielrechnung: Unternehmenswebsite zum Festpreis

Angenommen, das Konzept für eine Unternehmenswebsite mit fünf Seiten nennt einen Festpreis von 1.200 € netto (1.428 € inkl. 19 % USt.). Dann zahlen Sie:

  • 30 % bei Auftrag (Anzahlung): 360 € netto (428,40 € inkl. 19 % USt.)
  • 40 % beim Design- bzw. Prototyp-Meilenstein: 480 € netto (571,20 € inkl. 19 % USt.)
  • 30 % bei Abnahme: 360 € netto (428,40 € inkl. 19 % USt.)

Wünschen Sie während des Projekts ein zweites Formular, etwa für Bewerbungen, und schätzen wir dafür zwei Stunden, kostet die Änderung nach Ihrer Freigabe 170 € netto (202,30 € inkl. 19 % USt.). Ohne Freigabe entstehen keine Kosten. Das ist ein Rechenbeispiel aus unserer Preisliste, kein Angebot.

Checkliste für den Vertrag

Egal, welches Modell Sie wählen, diese Punkte sollten schriftlich feststehen:

  1. Eine Leistungsbeschreibung mit „Enthalten“ und „Nicht enthalten“
  2. Wie Änderungen geschätzt, freigegeben und berechnet werden
  3. Bei Abrechnung nach Stunden: Schätzung je Aufgabe, Abrechnungstakt und Kostendeckel
  4. Ein Zahlungsplan, der die Raten an Meilensteine bindet
  5. Wann und wie abgenommen wird
  6. Wann Quellcode, Zugänge und Nutzungsrechte auf Sie übergehen
  7. Welche Fremdkosten Sie selbst tragen

Sie möchten wissen, welches Modell zu Ihrem Vorhaben passt? Projekt anfragen: Sie erhalten ein Konzept mit Festpreis oder die ehrliche Auskunft, dass Ihr Vorhaben besser nach Aufwand läuft.